Altersrückstellungen

Informationen zu den Altersrückstellungen in der PKV

Demographischer Wandel

Probleme der Altersrückstellung durch demographischen Wandel

Wie bei allen anderen Fragen der Altersversicherung auch, ist in Hinblick auf die Altersrückstellungen der demografische Wandel zu berücksichtigen. Global werden Betrachtungen der Altersstrukturen der Gesellschaften bspw. von der UN vorgenommen, die davon ausgeht, dass die Auswirkungen der rückläufigen Geburtenrate und des steigenden Durchschnittsalters ab 2015 bis 2020 zu spüren sein werden. Das Durchschnittsalter soll von 24 auf 28 Jahre steigen, die Geburtenrate von 2,55 auf 2,05 Kinder pro Frau im Jahr 2040 sinken.

Hieraus ergeben sich vielfältige Probleme, von denen auch die Krankenversicherungen betroffen sein werden. So leisten diejenigen die höchsten Beiträge, die aktiv am Erwerbsleben teilnehmen und über ein entsprechendes Einkommen verfügen. Sinkt jedoch der Anteil der erwachsenen Bevölkerung, die einer Beschäftigung nachgeht, dann sinken auch die entsprechenden Beiträge zur privaten Krankenkasse.

Aus diesem Grund ist in der Zukunft von einer Versorgungslücke auszugehen: Mehr Menschen werden in einem hohen Alter auf medizinische Versorgung angewiesen sein, während gleichzeitig die Beiträge sinken. Von einer solchen Entwicklung werden insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen betroffen sein, da diese keine Rücklagen bilden. Stattdessen arbeiten diese Versicherer nach dem Umlageprinzip und müssen die aktiven Beitragszahler entsprechend belasten.

Die privaten Krankenversicherungen hingegen erheben von ihren Mitgliedern einen Zuschlag, der dafür eingesetzt wird, für ein solches durch den demografischen Wandel hervorgerufenes Szenario vorzusorgen. Die Versicherer und der Gesetzgeber stehen jedoch vor der Aufgabe, dass dieser Zuschlag in der korrekten Höhe kalkuliert werden muss, damit sich tatsächlich ein finanzielles Polster für die demografische Veränderung ergeben kann.