Altersrückstellungen

Informationen zu den Altersrückstellungen in der PKV

Abbauphase

Der beitragsmindernder Effekt

Beim Aufbau von Altersrückstellungen ergeben sich für die privaten Versicherer unterschiedliche Probleme praktischer Art, die vielfältig sein können und im Detail beantwortet werden müssen. Hierzu gehört auch der Effekt des sogenannten Abbaus, der dazu führt, dass bei Abgängen aus der Krankenkasse sich die Versicherungssituation für alle Mitglieder erheblich verändern kann. Wenn die Altersrückstellungen also korrekt und für die älter werdenden Mitglieder in ausreichender Weise vorgenommen werden sollen, muss ein solcher Abbau ebenfalls berücksichtigt werden.

Hierbei kann von einer Verschlechterung des Versicherungsbestandes gesprochen werden, wenn eine einzelne Krankenkasse Abgänge zu verzeichnen hat. Das sich hierdurch ergebende Risiko für die Krankenkasse muss deshalb entsprechend gemanagt werden.
Falls einzelne Mitglieder aus der Krankenversicherung ausscheiden und ihre Ansprüche zu einem anderen Versicherer mitnehmen möchten, müssen auch die von ihnen gebildeten Rückstellungen in entsprechendem Maße abgebaut werden.

Durch diesen Abbau ergeben sich jedoch veränderte Risiken, da die Rückstellungshöhe insgesamt schrumpft. Es stellt sich daher die Frage, wer dieses Risiko zu tragen hat und wie es zu kompensieren ist. In der Praxis wird es dabei so sein, dass die verbleidenden Versicherten mit Beitragserhöhungen rechnen müssen. Finanzmathematiker setzen sich mit diesem Problem auseinander und untersuchen, auf welche Weise ein Abbau zu einer Veränderung der Beitragssituation für alle anderen Versicherten einer Krankenversicherung beitragen kann.

Grundsätzlich besteht das Problem des Abbaus also darin, dass eine Beitragsminderung nur für bei Neuversicherungen relevant ist, die Beitragshöhe für bereits Versicherte ändert sich hingegen nicht. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Praxis als gerecht angesehen werden kann und wie das Problem des Abbaus finanzmathematisch gelöst werden könnte. Die Versicherten in den privaten Krankenkassen sollten sich dieser besonderen Risiken jedenfalls bewusst sein.