Altersrückstellungen

Informationen zu den Altersrückstellungen in der PKV

Verträge vor 1.1.2009

Verfall der Altersrückstellung und Mitnahme der Altersrückstellung bei Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft

In der Praxis ergeben sich zwei Szenarien, wenn es um einen Wechsel der Krankenversicherung im Rahmen der privaten Krankenversicherung geht. Zum einen kann ein Wechsel zu einem anderen Versicherer vorgenommen werden und zum anderen ist ein Wechsel des Tarifs denkbar, der innerhalb der Gesellschaft vorgenommen wird. Auch bei letzterem Fall können die Altersrückstellungen betroffen sein.

Es stellt sich die Frage, inwiefern die Rückstellungen zu einem neuen Tarif mitgenommen werden können, ob dieses überhaupt möglich ist und welche Faktoren dabei beachtet werden müssen.

Grundsätzlich hat jeder Versicherte in einer privaten Krankenversicherung das Recht seinen Tarif innerhalb der Gesellschaft zu wechseln. Dieses Recht wird den Versicherten nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes eingeräumt. Je nach eigener Lebenssituation und nach der jeweiligen Einkommenssituation kann es sinnvoll sein, zu einem anderen Tarif zu wechseln, der günstigere Konditionen mit sich bringt. Je länger jedoch im Rahmen des alten Tarifs eingezahlt wurde, desto größer sind die Rückstellungen, die sich daraus ergeben haben.

 

Im Vergleich zum Wechsel zu einer anderen Krankenkasse hat der einfache Tarifwechsel den Vorteil, dass der Versicherte von einem vollständigen Erhalt seiner Altersrückstellungen ausgehen kann. So sollten sich für ihn bei einem Tarifwechsel keine finanziellen Nachteile ergeben. Da es sich bei den Altersrückstellungen um eine besonders wichtige Komponente des Versicherungsschutzes handelt, soll der Versicherte durch einen Tarifwechsel keine finanziellen Nachteile erleiden. Unabhängig davon, wie hoch der Zuschlag für die Altersrückstellung im neuen Tarif sein wird, bleibt das angesparte Kapital also erhalten.


Wer sich den Wechsel des Tarifs überlegt und seine Kapitalreserve nicht anrühren möchte, der kann die Betrachtung der Altersrückstellungen also außen vor lassen. In jedem Szenario sollten diese im vollen Umfange erhalten bleiben können, so dass die steigenden Kosten im Krankheitsfall im Alter nicht negativ auswirken.