Aufbauphase
In Hinblick auf die Altersrückstellungen stellt sich die Frage, wie sich die Höhe der Rückstellungen berechnet und aus welchen unterschiedlichen Komponenten sich die Beiträge zusammensetzen. Wie bei allen anderen Fragen der Krankenversicherung auch, müssen hierbei die spezifischen gesetzlichen Vorgaben betrachtet werden. So hat es am 01.01.2000 eine Änderung der Gesetzeslage gegeben, bei der ein Zuschlag festgelegt wurde, der von den privaten Krankenkassen zu berücksichtigen ist. Dieser Zuschlag muss von den Versicherten direkt erhoben werden und wird also als Bestandteil der Beiträge berücksichtigt.
Wer Beiträge an seine private Krankenkasse leistet, der leistet zugleich den gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent seiner Beiträge. Aus diesem Zuschlag können die privaten Krankenversicherungen dann die Rückstellungen bilden, die der finanziellen Absicherung des Versicherungsnehmers in der Zukunft dienen. Dieser Zuschlag wird erhoben, damit es im Alter nicht dazu kommt, dass der Versicherte aufgrund gestiegener Anforderungen an die medizinischen Leistungen nicht die Versorgung erhält, die er tatsächlich benötigt.
Aufgrund der 10-Prozent-Regelung ist es einfach, die Höhe des eigenen Beitrags zu errechnen. Wird bspw. von monatlichen Beiträgen in Höhe von 286,65 Euro ausgegangen, läge der Zuschlag bei einem Betrag von 28,67 Euro. Hierbei handelt es sich um exakt jenen Betrag, der in die Altersrückstellung mit aufgenommen und über die Zeit angespart wird.
Hierbei ist zu beachten, dass die Versicherungszeit in zwei Abschnitte eingeteilt werden kann. Zum einen in jenen Abschnitt, in dem die Bildung der Rückstellungen vorgenommen wird und jenen Abschnitt, in dem von den Rückstellungen profitiert werden kann. Die Phase des Aufbaus der Rückstellungen reicht dabei bis zum 60. Lebensjahr, danach muss kein Zuschlag mehr gezahlt werden. Aus diesem Grund ergibt es sich, dass nach dem Erreichen des 60. Lebensjahres von niedrigeren Krankenkassenbeiträgen ausgegangen wird. Hierdurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Versicherten ab einem bestimmten Alter aus dem Berufsleben ausscheiden oder im Beruf kürzer treten und deshalb nicht mehr im gleichen Maße wie früher Beiträge zur privaten Krankenversicherung leisten können.