Verträge nach 1.1.2009
Mitnahme der Altersrückstellung bei PKV Wechsel
Neben dem Wechsel des Tarifs innerhalb einer Gesellschaft besteht auch die Möglichkeit, dass zu einem gänzlich anderen Versicherer gewechselt wird. Bei einem solchen Wechsel stellt sich die Frage nach der Mitnahme der bisher gebildeten Altersrückstellungen am stärksten. Während bei einem reinen Tarifwechsel davon ausgegangen werden kann, dass die Rückstellungen nicht verloren gehen und in der Zukunft dem vollen Betrag nach zur Verfügung stehen, ist die Situation bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung nicht so einfach.
Bei vor dem Jahr 2009 geschlossenen Verträgen stellt sich die Situation so dar, dass die alten Rückstellungen nicht mitgenommen werden können. Aus diesem Grund sollten die Versicherten sich einen solchen Schritt sehr genau überlegen, da er erhebliche Auswirkungen auf die eigene Versicherungssituation haben kann. Dabei gilt die Regel, dass die Entscheidung auch von der Verweildauer in der alten Krankenkasse abhängig gemacht werden sollte. Je länger der Zuschlag für die Bildung der Rückstellungen gezahlt wurde, desto größer wird der finanzielle Verlust sein, der sich aus einem solchen Wechsel ergibt.
Anders stellt sich die Situation jedoch bei Neuverträgen dar, die ab dem Jahr 2009 geschlossen wurden. Ab dem Jahr 2009 ist es nämlich so, dass die alten Rückstellungen zur neuen Gesellschaft mitgenommen werden dürfen. Hier hat der Gesetzgeber also dem Wunsch der Versicherten entsprochen, bei der Wahl ihrer Versicherung flexibler zu sein und zu einem späteren Zeitpunkt noch einen Wechsel ohne zu große finanzielle Verluste vornehmen zu können.
Es muss jedoch auch hierbei beachtet werden, dass die Rückstellungen durchaus nicht im vollen Umfange mitgenommen werden dürfen. Vielmehr stellt sich die Situation so dar, dass nur Rückstellungen in jener Höhe mitgenommen werden dürfen, die sich bei einer Versicherung dem Basistarif nach ergeben hätten. Aus diesem Grund ergibt sich ein Differenzverlust zum tatsächlich gewählten Tarif: Je höher die eigenen Beiträge zur Krankenversicherung waren, desto größer ist die Differenz zum Zuschlag zur Altersrückstellung, der sich beim Basistarif ergeben hätte. Aus diesem Grund müssen gerade diejenigen Versicherten mit höherem Einkommen und entsprechend höheren Beiträgen davon ausgehen, dass sich für sie eine Verringerung der Altersbeiträge ergeben wird.