Verzinsung
Bei den Altersrückstellungen handelt es sich um angespartes Kapital. Diese wird wie alle anderen Kaitalanlagen auch verzinst, womit sich eine Vergrößerung des Kapitalstocks im Zeitablauf ergibt. Je länger die Bildung der Rückstellung vorgenommen wird und je länger der Zinseszins-Effekt wirken kann, desto größer ist der finanzielle Spielraum, der sich im Alter bei der gesundheitlichen Versorgung ergeben wird. In der Praxi stellt sich die Frage, wie hoch diese Verzinsung sein wird und wie stark sich das eigene Kapital vermehren kann. Wichtig bei einer solchen Betrachtung ist also vor allem die Zinsentwicklung in der Zukunft.
Wie hoch die Verzinsung des eingezahlten Kapitals zu sein hat, wird dabei vom Gesetzgeber festgeschrieben. Dieser sieht vor, dass das Kapital mit 3,5 Prozent zu verzinsen ist. Der Zinssatz wird dabei alleine auf jenen Betrag angewendet, der sich durch den Zuschlag zur Versicherung für die Altersrückstellung ergibt. Je nach der Lage des allgemeinen Marktzinses kann sich jedoch natürlich auch das Szenario ergeben, dass die Gesellschaft einen höheren Zins erwirtschaften konnte.
Auch hierfür hat der Gesetzgeber entsprechende Regelungen vorgesehen: Alle Zinsen, die über das Niveau von 3,5 Prozent hinaus erwirtschaftet wurden, müssen zu 90 Prozent den Versicherten gutgeschrieben werden. Sollte der Maximalzins überschritten werden und sich Überschusszinsen ergeben, werden diese in unterschiedlicher Form ausgezahlt. Hierbei wird in der Regel auf Beitragsrückerstattungen zurückgegriffen, die den Versicherten sofort zugutekommen. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Versicherung die Überschüsse dafür verwendet, dass den Versicherten Beitragsermäßigungen im Alter gewährt werden können.
Bei diesen 3,5 Prozent Zinsen handelt es sich jedoch um einen Maximalzinssatz. Einzelne Versicherer können sich stattdessen entscheiden, ihre jeweiligen Versicherungsprodukte auch auf einem niedrigeren Zinsniveau aufzubauen. Die Versicherten sollten jedoch berücksichtigen, was dieses für Konsequenzen haben kann. Je niedriger das Zinsniveau nämlich festgelegt wird, desto niedriger werden auch die Kapitalzuwächse für die Altersrückstellung sein. Aus diesem Grund kann es lohnenswert sein, bei der Wahl der privaten Krankenkasse auch diesen Zins zu betrachten.